Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner
Umfang der Anwendung:
Dieser Code of Conduct für Lieferanten und Partner ("CoC SaP") gilt für Lieferanten und Geschäftspartner der Asterix HoldCo AG ("Asterix HoldCo") und aller mit ihr verbundenen Unternehmen (Asterix HoldCo und alle mit ihr verbundenen Unternehmen zusammen "TQG Gruppe").
1. Unser Wertekompass
1.1. Wir, die TQG-Gruppe, sind ein junges, wachsendes Unternehmen in einer sich ständig verändernden Gesellschaft. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit unseren Lieferanten und Geschäftspartnern einzigartige, hochwertige Produkte anzubieten, die den höchsten ethischen, sozialen und ökologischen Standards entsprechen.
1.2. Die Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäfstpartnern beruhen auf gegenseitigem Vertrauen, Integrität und Respekt. Dieser CoC SaP legt die Erwartungen fest, die unseren Wertekompass darstellen. Er enthält die Standards, die wir für unsere Lieferanten, Geschäftspartner, und deren Lieferkette in Bezug auf Menschenrechte, Umweltschutz, Geschäftsethik und Integrität setzen.
1.3. Wir streben eine langfristige Partnerschaft mit unseren Lieferanten und Geschäftspartnern an, die auf ethischen Grundsätzen beruht. Daher verlangen wir von allen Lieferanten und Geschäftspartnern, die im Namen der TQG Gruppe handeln und/oder Waren oder Dienstleistungen gegen Bezahlung bereitstellen, die Einhaltung dieses CoC SaP.
1.4. Dies gilt für alle Lieferanten und Geschäftspartner der TQG Gruppe und deren Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen, Subunternehmer und Geschäftspartner. Wir erwarten von jedem Mitglied der Lieferkette, dass es diesen CoC SaP einhält.
2. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Verpflichtungen
2.1. Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie alle für sie und ihr Geschäft geltenden Gesetze, Vorschriften und internationalen Vereinbarungen kennen und strikt einhalten. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Arbeitsrecht, Umweltschutz, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Wo lokale Gesetze von den Standards dieses CoC SaP abweichen, erwarten wir die Einhaltung der strengsten Anforderungen.
2.2. Wir verlangen von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie stets die strengsten Anforderungen erfüllen, unabhängig davon, ob diese in diesem CoC SaP oder in lokalen oder globalen Gesetzen festgelegt sind. Wir setzen auf Qualität und erwarten daher, dass die von uns oder vom Gesetzgeber gestellten Anforderungen als Mindeststandard angesehen werden, aber eine höherwertige Leistung angestrebt wird.
2.3. Wir erwarten von allen unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie die genannten Anforderungen durch effektive Managementsysteme, Richtlinien, Verfahren und Schulungen an ihre Lieferkette weitergeben.
2.4. Lieferanten und Geschäftspartner sind verpflichtet, die TQG Gruppe unverzüglich über alle wesentlichen Probleme im Zusammenhang mit den von ihnen gelieferten Waren und Dienstleistungen zu informieren.
2.5. Darüber hinaus müssen alle vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der TQG-Gruppe vollständig erfüllt werden.
3. Achtung der Menschenrechte und faire Behandlung von Menschen
3.1. Unsere Lieferanten und Geschäftspartner müssen die Rechte ihrer Mitarbeiter achten und sicherstellen, dass in der gesamten Lieferkette sichere, faire und gesunde Arbeitsbedingungen herrschen. Jede Form von Menschenhandel, Zwangsarbeit oder Kinderarbeit gemäß der Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ist strengstens verboten.
3.2. Darüber hinaus müssen sie für ein integratives und ethisches Arbeitsumfeld sorgen, das frei von Belästigung und Diskriminierung ist und in dem Chancengleichheit für alle Mitarbeiter unabhängig von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Alter, sexueller Orientierung, Religion oder Behinderung gewährleistet ist.
3.3. Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie das Recht der Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit respektieren, Bedenken ohne Repressalien äußern und die gesetzlichen Standards für Entlohnung und Arbeitsbedingungen einhalten oder übertreffen. Auch das Recht der Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen muss in der gesamten Lieferkette respektiert werden.
4. Nachhaltigkeit und Umweltschutz
4.1. Unsere Lieferanten und Geschäftspartnern und deren Subunternehmer müssen proaktive Maßnahmen ergreifen, um ihre Umweltauswirkungen zu minimieren und eine nachhaltige Lieferkette zu gewährleisten. Dazu gehören die Reduzierung von CO2-Emissionen, die Vermeidung von Abfall und die effiziente Nutzung von Ressourcen. Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie Praktiken anwenden, die zur Erhaltung der Umwelt beitragen und ihre Umweltauswirkungen kontinuierlich verbessern.
4.2. Außerdem verlangen wir die Umsetzung nachhaltiger Produktionsprozesse, die mit den Industriestandards und unserer Umweltverpflichtung im Einklang stehen. Dazu gehört die regelmäßige Bewertung von Produktionsmethoden, Ressourcenverbrauch und Abfallmanagement. Die Lieferanten und Geschäftspartner sollten umweltfreundliche Innovationen bevorzugen und nach Möglichkeit saubere Technologien einsetzen.
4.3. Eine kontinuierliche Verbesserung des Umweltmanagements ist unerlässlich. Wir ermutigen Lieferanten und Geschäftspartner, sich klare Nachhaltigkeitsziele zu setzen, den Fortschritt zu verfolgen und Rechenschaft abzulegen. Gemeinsam können wir unseren kollektiven Fußabdruck verringern und eine nachhaltigere Zukunft fördern.
5. Qualität und Produktsicherheit
5.1. Wir setzen höchste Qualitäts- und Sicherheitsstandards für unsere Produkte und verlangen von unseren Lieferanten, Geschäftspartnern und Sublieferanten die strikte Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und der Vorgaben der TQG Gruppe. Dazu gehört insbesondere die Durchführung regelmäßiger Qualitätskontrollen, Inspektionen und Audits, um sicherzustellen, dass die vereinbarten Standards konsequent eingehalten werden.
5.2. Darüber hinaus ist eine sofortige Information der TQG Gruppe über mögliche Sicherheits- oder Qualitätsprobleme erforderlich, um die Produktsicherheit zu gewährleisten. Eine prompte und transparente Kommunikation sowie schnelles und lösungsorientiertes Handeln sind entscheidend, um alle Bedenken auszuräumen, die die Integrität unserer Produkte beeinträchtigen könnten.
5.3. Wir erwarten auch von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie die höchsten Standards bei der Herstellung, Lagerung, Verpackung und dem Transport von Lebensmitteln einhalten, um unsere Produkte und die Verbraucher zu schützen. Die Lieferanten und Geschäftspartnern müssen die vereinbarten Spezifikationen erfüllen oder übertreffen, um die unseren Kunden versprochene Qualität zu gewährleisten. Jegliche Bedenken in Bezug auf die Produktsicherheit oder -qualität müssen genau, vollständig und unverzüglich gemeldet werden, in voller Übereinstimmung mit unseren Anforderungen.
6. Rechnungslegung und finanzielle Transparenz
6.1. Die Führung einer ordnungsgemäßen, transparenten und genauen Buchhaltung sowie eine klare und nachvollziehbare Dokumentation aller Transaktionen ist eine zentrale Verpflichtung unserer Lieferanten und Geschäftspartner. Wir verlangen, dass alle finanziellen Aufzeichnungen und Bücher die Transaktionen in einer genauen, ehrlichen, vollständigen und zeitgerechten Weise wiedergeben und sicherstellen, dass kein Detail ausgelassen oder verschleiert wird. Betrug, Bestechung oder jegliche Form von unlauteren Geschäftspraktiken werden unter keinen Umständen geduldet.
6.2. Von Lieferanten und Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie geeignete Audit- und Compliance-Prozesse anwenden, um die höchsten Standards in Bereichen wie Produkt- und Lebensmittelsicherheit, Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter, Finanzberichterstattung und Arbeitspraktiken zu gewährleisten. Diese Prozesse müssen robust sein und regelmäßig evaluiert werden, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und unserer Unternehmensstandards zu gewährleisten.
6.3. Jede Form von Betrug, Bestechung, Missbrauch von Vermögenswerten oder unlauteren Geschäftspraktiken sowie der bloße Versuch werden nicht geduldet. Zur Förderung der Transparenz verlangen wir die Offenlegung der Standorte von Einrichtungen und der bekannten Herkunft von Materialien auf Anfrage, um eine vollständige Rückverfolgbarkeit in der gesamten Lieferkette zu ermöglichen. Dieses Maß an Transparenz ist entscheidend für die Aufrechterhaltung von Vertrauen und Verantwortlichkeit in allen Geschäftsbereichen.
7. Verantwortungsvolle Marktpräsenz
Wir bestehen darauf, dass unsere Lieferanten und Geschäftspartner keine irreführenden Marketingstrategien anwenden und transparente, faktenbasierte Informationen über ihre Produkte bereitstellen. Darüber hinaus müssen alle unsere Lieferanten und Geschäftspartner klare Leitplanken aufstellen, um sicherzustellen, dass alle Behauptungen über ihre Produkte durch verlässliche Beweise untermauert werden, um Ehrlichkeit und Integrität bei allen Marketingbemühungen zu fördern. Diese Verpflichtung zur Transparenz schützt nicht nur die Verbraucher, sondern stärkt auch das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit unserer Marken.
8. Korruptionsprävention und ethisches Verhalten
8.1. Jegliche Form von Korruption, Bestechung, Geldwäsche oder unethischem Verhalten durch unsere Lieferanten, Geschäftspartner und deren Subunternehmer ist strengstens untersagt. Transparente und faire Geschäftsbeziehungen, die auf Vertrauen und Integrität beruhen, sind für uns von größter Bedeutung.
8.2. Alle Lieferanten und Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass ihre Tätigkeiten und Praktiken den höchsten ethischen Standards entsprechen und ein Umfeld fördern, in dem Integrität an erster Stelle steht. Zu keiner Zeit dürfen Mitgliedern oder Mitarbeitern der TQG Gruppe oder Amtsträgern Geschenke oder Zahlungen mit dem Ziel angeboten werden, Geschäftsentscheidungen zu beeinflussen.
8.3. Darüber hinaus ist es für alle unsere Lieferanten und Geschäftspartner unerlässlich, alle Antikorruptionsgesetze und -vorschriften einzuhalten, die für ihre Tätigkeit in den Ländern gelten, in denen sie geschäftlich tätig sind. Die Einhaltung dieser Gesetze schützt nicht nur unseren gemeinsamen Ruf, sondern stärkt auch die Grundlage unserer Geschäftsbeziehungen. Wir sind davon überzeugt, dass wir durch die Förderung ethischen Verhaltens und der Einhaltung von Gesetzen eine Kultur der Verantwortlichkeit und des Respekts schaffen können, von der alle Beteiligten profitieren.
9. Fairer Wettbewerb und Integrität
9.1. Wir bestehen darauf, dass unsere Lieferanten, Geschäftspartner und Unterauftragnehmer im freien Wettbewerb fair handeln. Es ist unerlässlich, dass sich ihre Lieferkette durch Leistung und Innovation auszeichnet und nicht durch ungesetzliche Vereinbarungen oder unlautere Mittel. Unsere Lieferanten und Geschäftspartner dürfen niemals unzulässige Anreize im Zusammenhang mit dem Geschäft der TQG Gruppe anbieten oder annehmen. Geschäftspraktiken, die den Wettbewerb in unzulässiger Weise einschränken, wie z. B. unzulässiger Informationsaustausch, Spionage und Preisabsprachen, sind streng verboten.
9.2. Darüber hinaus legen wir großen Wert auf die Vermeidung von Interessenkonflikten mit Mitarbeitern der TQG Gruppe. Alle Geschäftsentscheidungen müssen auf der Grundlage von Integrität und Transparenz getroffen werden, um sicherzustellen, dass keine finanziellen Interessen oder andere Vereinbarungen unangemessene Beziehungen zu unseren Mitarbeitern schaffen. Indem wir klare Grenzen und ethische Standards einhalten, können wir ein Umfeld des Vertrauens und der Verantwortlichkeit fördern, das allen Beteiligten zugute kommt.
10. Schutz von vertraulichen Informationen
10.1. Unsere Lieferanten und Geschäftspartner sind verpflichtet, die vertraulichen Informationen der TQG Gruppe, einschließlich Geschäftsdaten, geistiges Eigentum und personenbezogene Daten, zu schützen und vor unbefugter Offenlegung zu bewahren sowie den Schutz dieser vertraulichen Informationen in ihrer gesamten Lieferkette zu gewährleisten.
10.2. Die eingesetzten Systeme und Praktiken müssen gewährleisten, dass vertrauliche Daten sicher und stets vor Missbrauch geschützt sind. Dazu gehört auch der Schutz aller vertraulichen Informationen über die TQG Gruppe, ihre Lieferanten, Mitarbeiter und Verbraucher. Alle Lieferanten und Geschäftspartner müssen sorgfältige Maßnahmen ergreifen, um geistiges Eigentum, Geschäftsgeheimnisse, Patente und finanzielle Informationen zu schützen, solange sie unter ihrer Kontrolle sind. Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, Situationen zu vermeiden, die sich negativ auf unsere Geschäftsinteressen oder unseren Ruf auswirken könnten.
10.3. Darüber hinaus ist die Einhaltung der Gesetze zum Insiderhandel unerlässlich. Lieferanten und Geschäftspartner müssen proaktive Maßnahmen ergreifen, um ihre Mitarbeiter daran zu hindern, mit Wertpapieren der TQG Gruppe zu handeln, während sie im Besitz wesentlicher nichtöffentlicher Informationen sind. Dazu gehört auch die Durchführung von Schulungs- und Sensibilisierungsprogrammen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter ihre Verantwortung in Bezug auf die Vertraulichkeit und die rechtlichen Folgen des Insiderhandels verstehen. Indem wir diesen Praktiken Vorrang einräumen, können wir die Integrität der sensiblen Informationen der TQG Gruppe bewahren und das Vertrauen, das unsere Stakeholder in uns setzen, aufrechterhalten.
11. Bekanntmachung von Verstößen
11.1. Jeder, der den Verdacht hat, dass ein Lieferant oder Geschäftspartner der TQG Gruppe einen Verstoß gegen die vorgenannten Regelungen begeht oder begangen hat, hat die Möglichkeit, sich an die externe Ombudsperson der TQG Gruppe zu wenden. Die Ombudsperson wird jede Meldung objektiv und auf Wunsch anonym prüfen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Vorfall aufzuklären, den Verstoß zu beseitigen und/oder weitere Vorfälle zu verhindern.
11.2. Die Ombudsperson der TQG-Gruppe kann auf folgende Weise kontaktiert werden:
Rechtsanwältin Dr. Kathrin J. Niewiarra, Ombudsfrau
Sybelstr. 7
D-10629 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 / 4036750-17
TQGG@compliance-aid.com
compliance-aid-tqgg.hintbox.de - Hintbox
unterzeichnet:
Vorstand der Asterix HoldCo AG